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Mensa
Sprache
Zur Aufnahme eines Probestudiums wird zugelassen, wer zum Zeitpunkt der Antragstellung
Sprachkenntnisse in Deutsch:
können nachgewiesen werden durch
- den mind. sechsjährigen Besuch einer Schule mit deutscher
Unterrichtssprache oder
- die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH)
mit mind. dem Gesamtergebnis DSH-2 oder eine gleichwertige
Prüfung.
Der Nachweis studiengangspezifischer Sprachkenntnisse richtet sich nach der jeweiligen Studien- und Prüfungsordnung.
Dauer des Probestudiums:
Das Probestudium dauert mindestens zwei Semester und kann in Abhängigkeit der jeweiligen Regelstudienzeit bis zu vier Semester betragen.
In Teilzeitstudiengängen verlängert sich das Probestudium entsprechend.
Eignungsfeststellung:
Die Bewerberin oder der Bewerber beantragt frühestens nach zwei Semestern Probestudium die Eignungsfeststellung bei der htw saar unter Vorlage der Leistungsnachweise.
Die Eignung wird festgestellt, wenn mindestens zwei Drittel der Studien- und Prüfungsleistungen/ 40 ECTS gemäß Studien- und Prüfungsordnung erfolgreich nachgewiesen wurden.