auf dieser Seite werden wir Fragen und Antworten darstellen, von denen wir glauben, dass sie für viele interessant sind.
Bitte prüfen Sie für sich ob BAFöG für Sie in Frage kommt. Selbst wenn in der Vergangenheit BAFöG abgelehnt wurde, könnte sich durch Veränderung der Lebenssituation ein Anspruch gebildet haben.
Grundsätzlich haben Studierende keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Kurzarbeitergeld.