Härtefall

Wenn Sie sich in einer besonders schwerwiegenden persönlichen Situation befinden, die die sofortige Aufnahme ins Studium (1. Fachsemester) erfordert bzw. besondere soziale oder familiäre Gründe dies erfordern, besteht laut der Studienplatzvergabeverordnung Saarland die Möglichkeit einen Härtefallantrag zu stellen. Für solche begründeten Fälle wird eine begrenzte Anzahl an Studienplätzen vorgehalten- unabhängig von der Note. Die Rangfolge der Bewerberinnen und Bewerber wird durch den Grad der außergewöhnlichen Härte bestimmt.

Im Antrag auf Zuteilung eines Studienplatzes müssen Sie die Anerkennung als Härtefall  mit eingehender Begründung formlos beantragen und entsprechend belegen.

Dienstleistende

Wenn Sie in einem vorhergehenden Studienplatzvergabeverfahren bereits einen Studienplatz erhalten haben, ihn aber wegen Ableistung eines Dienstes nicht antreten konnten, werden Sie bevorzugt zum Studium zugelassen. Dazu muss der Studienplatz spätestens zum zweiten auf die Beendigung des Dienstes folgenden Studienplatzvergabeverfahren beantragt werden.

Dienste sind insbesondere Wehrdienst, Zivildienst, freiwilliges soziales Jahr, mind. zweijähriger Dienst als Entwicklungshelfer oder ausschließliche Betreuung eines Kindes unter 18 Jahren oder eines pflegebedürftigen sonstigen Angehörigen bis zur Dauer von 3 Jahren.

Dienste müssen im Antrag auf Zuteilung eines Studienplatzes angegeben und bei der Immatrikulation nachgewiesen werden.

Verbesserung der Durchschnittsnote

Bei der Vergabe der Studienplätze ist ggf. die Durchschnittsnote ein wichtiges Auswahlkriterium. Die Vergabeverordnung sieht deshalb die Möglichkeit vor, in Sonderfällen auf Antrag dieses Kriterium zu verbessern.

Eine solche Ausnahmesituation ist gegeben, wenn die Bewerberin/der Bewerber aus von ihr/ihm nicht zu vertretenden Gründen daran gehindert war, eine bessere Durchschnittsnote zu erreichen.

Die Verbesserung der Durchschnittsnote muss durch Schulgutachten nachgewiesen werden.

Zweitstudium

Bewerberinnen und Bewerber, die bereits ein Erststudium, d.h. ein Studium in einem anderen Studiengang an einer Hochschule in Deutschland, erfolgreich abgeschlossen haben, können für das erste Fachsemester eines örtlich zulassungsbeschränkten Bachelor-Studiengangs im Rahmen einer besonderen Quote ausgewählt werden.
Zur Prüfung, ob eine Berücksichtigung innerhalb dieser Quote möglich ist, ist mit dem Antrag auf Zuteilung eines Studienplatzes eine gesonderte Begründung für das Zweitstudium (siehe Downloads) mit einzureichen.

Spitzensportler/innen

Bewerber*innen, die dem Bundeskader eines Spitzenfachverbandes des Deutschen Olympischen Sportbundes für eine vom Olympiastützpunkt Saarbrü­cken (OSP) betreute Sportart angehören und aus diesem Grund an Saarbrücken als Studi­enort gebunden sind (Spitzensportler*innen), nehmen im Rahmen einer Sonderquote von 2 Prozent der festgesetzten Zulassungszahl am lokalen Zulassungsverfahren der htw saar teil. Die Eigenschaft als Spitzensportler*in sowie die Zugehörigkeit zum Bundeskader einer Schwerpunktsport­art des OSP ist durch eine Bescheinigung des OSP nachzuweisen.

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Begründung Zweitstudium

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