Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die eine Förderung im Rahmen des ERASMUS+ STT Programms beantragen möchten, müssen an der htw saar fest bzw. mit Befristung angestellt sein, wobei eine Förderung vorrangig für unbefristete Anstellungsverhältnisse vorgesehen ist. Die Fort- oder Weiterbildungsmaßnahme muss von den Vorgesetzten befürwortet und unterstützt werden. Da die Anzahl der geförderten Maßnahmen begrenzt ist, entscheidet ein Auswahlgremium über die eingegangenen Interessensbekundungen.

Das Antragsverfahren an der htw saar

Im ersten Schritt sind Überlegungen zum Tätigkeitsfeld, zum Zeitraum der Maßnahme, zum möglichen Zielland und gegebenenfalls zur Zielhochschule zu machen. Hierbei sind wir gerne unterstützend und beratend behilflich. Eine Bewerbung ist immer nur für den aktuellen Bewerbungszeitraum möglich. Die Übertragung einer Zusage in den daruffolgenden Mobilitätszeitraum ist nicht möglich.

Im zweiten Schritt folgt eine Interessensbekundung mit folgenden Unterlagen:

  1. Motivationsschreiben
  2. Kurzer Lebenslauf
  3. Nachweis notwendiger bzw. entwicklungsfähiger Sprachkenntnisse
  4. Stellungnahme/Befürwortung der/des Vorgesetzten möglichst mit der Bereitschaft einen Gegenbesuch durch einen Kollegen oder eine Kollegin der Partnerhochschule zu betreuen.

 
Das Motivationsschreiben macht den „Mehrwert“ für die eigene Arbeit und die eigene Abteilung bzw. das eigene Dezernat ersichtlich. Bitte gehen Sie im Motivationsschreiben auf Ihre Sprachkenntnissse ein, die optimalerweise  durch Zertifikate o. ä. dokumentiert sind, die nicht älter als drei Jahre sein sollten. Die Kenntnisse in der Arbeitssprache der Gasteinrichtung sollten mindestens B2 nach dem Europäischen Referenzrahmen betragen. Sind solche Unterlagen nicht vorhanden bieten wir zum Nachweis englischer Sprachkenntnisse die Möglichkeit zur kostenlsoen Teilnahme am Oxford English Placement Test an. Einen Vorab-Test zur Selbsteinschätzung (Englisch) finden Sie zum Beispiel hier.

Bitte kontaktieren Sie uns, sollten Sie Fragen bezüglich des Nachweises französischer oder weitere Sprachkenntnisse haben.

Gegenbesuche

Zu der Rolle der Teilnehmenden als Vertreter der htw saar gehört es auch gegebenenfalls Gegenbesuche durch Gäste der Partnerhochschule zu betreuen bzw. deren Vorbereitung zu unterstützen. Eine solche Betreuung ist durchaus zeitintensiv. Bitte klären Sie daher auch mit Ihren Vorgesetzten die Bereitschaft dazu ab. Die Teilnehmer(innen) an den STT-Mobilitäten werden ausdrücklich darum gebeten, die Gasteinrichtung  anzusprechen und eine Einladung zum Gegenbesuch an die htw saar auszusprechen.

Das Auswahlverfahren

Nach Eingang aller Interessensbekundungen berät ein hochschulinternes Gremium aus jeweils einer Vertreterin/einem Vertreter der beiden Personalräte, der Personalleitung und dem VP für Studium, Lehre und Internationales über die Anträge und die Verwendung der vorhandenen Mittel.  Das Gremium kann bei Bedarf um weitere Mitglieder, zum Beispiel aus dem Kreis bisheriger ERASMUS+ STT Teilnehmer(innen), erweitert werden.

Die bei der Auswahl zugrunde gelegten Kriterien finden Sie am Ende dieser Seite.

Wie geht es nach der Förderzusage weiter

Nach der Förderzusage werden bei individuellen Maßnahmen die Bewerbungsunterlagen (nun in der Arbeitssprache oder in Englisch) an die Partnerhochschule weitergeleitet und in Kooperation mir dieser erstellen die Antragstellenden ein Arbeitsprogramm. Das Arbeitsprogramm enthält Zweck und Ziele der Weiterbildung, Tätigkeiten, die ausgeführt werden und die zu erwartenden Ergebnisse. Teilnehmende sollten sich möglichst auch aktiv an der Gastinstitution mit ihrer Expertise einbringen können. Das Vorhaben sollte erkennbar im Kontext der ausgeübten Tätigkeit und/oder der beruflichen Weiterentwicklung der Mitarbeitenden stehen, aber auch der interkulturellen Kompetenzentwicklung dienen. 

Teilnehmende an Mobilitätsmaßnahmen werden dazu angehalten im Anschluss an ihren Aufenthalt einen Kurzbericht in der Personalversammlung zu geben und über ihre Erfahrungen zu berichten. Darüber hinaus soll ein Beitrag für den htw-Newsletter geschrieben werden und auch weitere Verbreitungsmöglichkeiten in den Fakultäten/Einrichtungen in Betracht gezogen werden.

Vor Antritt der Reise müssen dann noch a) der genehmigte Dienstreiseantrag, b) das ERASMUS+ Grant agreement for ERASMUS+ staff mobility for training und c) das ERASMUS+ Certificate of Staff Mobility Training vorliegen. Die letzten beiden Dokumente werden für jede Reise vom IO individuell erstellt und müssen vor Ort zur Bestätigung des Aufenthaltes von der Gasteinrichtung unterzeichnet werden.

Wie geht es nach der Mobilität weiter ?

Nach Rückkehr bitte folgende Unterlagen im International Office einreichen:

  • ERASMUS+ Grant agreement for ERASMUS+ staff mobility for training
  • ERASMUS+ Certificate of Staff Mobility Training
  • Reisekostenabrechnung mit Belegen

Der offizielle ERASMUS+ Bericht zur Staff Mobility ist elektronisch einzureichen. Sie erhalten dazu eine E-Mail-Aufforderung direkt aus dem Mobility Tool der Kommission.

Mit einem ERASMUS+ STT Mobilitätszuschuss ist keinerlei Versicherungsschutz verbunden. Der DAAD empfiehlt, dass folgende Versicherungen gegeben sein sollen: ggf. Reiseversicherung (einschließlich Rückführung aus dem Ausland), Haftpflichtversicherung (ggf. Berufs- und Privathaftpflicht), Versicherung für Unfälle und schwere Erkrankungen (einschließlich Voll- oderTeilarbeitsunfähigkeit), Lebensversicherung  (einschließlich Rückführung aus dem Ausland). Darüber hinaus sollten Teilnehmer im Besitz einer europäischen Krankenversicherungskarte sein.

Welche Kriterien liegen dem Auswahlverfahren zu Grunde?

Zu den bei der Auswahl zugrunde gelegten Kriterien gehören neben den formalen Kriterien der Europäischen Kommission (z. B. Vollständigkeit und formale Korrektheit des Antrags; Bewerber(in) erfüllt die von ERASMUS+ vorgegebenen Förderbedingungen) zusätzliche Auswahlkriterien der htw saar:

  • Ausreichende Sprachkenntnisse (mindestens B2 ) in der Arbeitssprache der Gasteinrichtung, die spätestens bei Maßnahmenbeginn vorhanden sein müssen
  • Inhaltliche Qualität der Begründung und Motivation
  • Nutzen/Mehrwert des Auslandsaufenthaltes für den/die Bewerber/-in aber auch für die Hochschule (z. B. Bewerber/-in arbeitet an internationaler Schnittstelle, erwartete Austauschergebnisse sind relevant in Bezug auf fachlichen Austausch und neue Perspektiven…)
  • Bedeutung internationaler Kompetenz am Arbeitsplatz: Wie können die Erfahrungen nutzbringend eingebracht werden?
  • Beitrag zur Pflege der Beziehungen zur Partnerhochschule; Zustimmung der/des Vorgesetzten auch selbst als Gasteinrichtung zu dienen
  • Berücksichtigung des beruflichen Werdegangs/der Stellung der Bewerberin/des Bewerbers
  • Nachhaltigkeit der Maßnahme: Ist nach der Mobilitätsmaßnahme noch ausreichend Zeit, um einen möglichen Gegenbesuch zu planen und zu begleiten. U. a. aus diesem Grund ist eine Förderung vorrangig für unbefristete Anstellungsverhältnisse vorgesehen.

Bei mehreren Bewerber(innen) aus der gleichen Fakultät/Abteilung wird bei nicht ausreichend zur Verfügung stehenden Mitteln nur eine Mobilität im Bereich gefördert. Bei gleicher Qualität der Anträge entscheidet die/der Vorgesetzte. Bewerber(innen), die bereits an einer ERASMUS+ Personalmobilitätsmaßnahme teilgenommen haben, haben Nachrang (Ausnahme: erneute Mobilität an die gleiche Institution zur Sicherung von Nachhaltigkeit im Erfahrungsaustausch).

Die vollständigen Informationen zum ERASMUS+ Programm wie z. B. die Voraussetzungen, Förderbedingungen finden Sie auf den Seiten des DAAD.

 

Rückmeldungen von Teilnehmerinnen

"...Alle Kollegen und Kolleginnen in der Partnerhochschule in Vigo/Spanien haben mich sehr herzlich empfangen und sich um mich gekümmert... Zusammenfassend lässt sich sagen, dass ich viele nützliche Informationen erhalten habe und nun ein intentionales Netzwerk in Bereich „Studium und Behinderung“ aufbauen kann."
Isabelle Giro, Beauftragte für behindert und chronisch kranke Studierende

"Wir möchten alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der htw saar motivieren, auch diese Chance zu ergreifen und sich in den kommenden Jahren beim Programm ERASMUS-Personalmobilität zu bewerben. Es war für uns eine sehr aufschlussreiche und interessante Erfahrung, bei der wir nicht nur eine andere Sichtweise eines Hochschulalltags mitbekommen, sondern auch viele nette und weltoffene Menschen kennengelernt haben."
Franziska Lampert, Isabelle Giro

Kontakt

Hochschule für Technik und Wirtschaft
des Saarlandes
Goebenstraße 40
66117 Saarbrücken

Telefon: (0681) 58 67 - 0
Telefax: (0681) 58 67 - 122
E-Mail: info@htwsaar.de

Aufsichtsbehörde:
Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft des Saarlandes

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