Mund-Nasen-Schutz ab 27. April 2020 im Saarland verpflichten

Im Sinne eines gemeinsamen Vorgehens haben sich die Regierungschef von Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und dem Saarland darauf verständigt, ab dem 27. April 2020 die bisherige dringende Empfehlung im ÖPNV und beim Einkaufen eine Mund-Nasen-Bedeckung bzw. eine sogenannte Alltagsmaske zu tragen, in eine Pflicht zu überführen.

Bürgerinnen und Bürgern sowie Handelsunternehmen wird mit dem Inkrafttreten ab Montag die nötige Zeit gegeben, um sich auf die neuen Regelungen vorzubereiten. Bis dahin gilt weiter die dringende Bitte an die Bürgerinnen und Bürger im öffentlichen Personennahverkehr und beim Einkauf im Einzelhandel, Mund und Nase zu bedecken.

Zur Pressemitteilung der Staatskanzlei

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