htw saar verlängert Schließzeiten bis zum 21. März 2021

Studierende aus dem Departement Moselle benötigen negativen Test.

Auf Basis der Verordnung des Saarlandes zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vom 26.02.2021, der aktuell stagnierenden Inzidenzwerte sowie der sich vergrößernden Gefahr der Pandemieausbreitung durch Virus-Mutationen verlängert die Hochschulleitung der htw saar die weitgehende Schließung der Hochschule inkl. erweiterter Home-Office- und Prüfungsregelungen nunmehr bis zum 21. März. Alle weiteren Bestimmungen des Pandemieplanes verbleiben ansonsten unverändert in Kraft.

Die Hochschulleitung verlängert den Lockdown auch, um den nunmehr erhöhten Aufwand zum Grenzübertritt für Grenzgängerinnen und Grenzgänger abzuschwächen. Das Robert-Koch-Institut (RKI) hat am Wochenende die grenznahe französische Region Moselle als Coronavirusvarianten-Gebiet eingestuft. Dazu der folgende Überblick zur Orientierung: 

Wird der Zugang zu den Standorten der Hochschule bzw. zu Prüfungen neu geregelt?
Grenzgängerinnen und Grenzgängern wird ebenso wie Studierenden aus dem Departement Moselle weiterhin der Campuszugang analog den gesetzlichen Bestimmungen zur Einreise gewährt. 

Was bedeutet allgemein die Einstufung als Risikogebiet?

Seit dem 8. November 2020 gilt bereits grundsätzlich für Ein- bzw. Rückreisende aus dem Ausland, die sich innerhalb der letzten zehn Tage vor der Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, die Verpflichtung, sich unverzüglich nach Einreise in eine zehntägige Quarantäne zu begeben. Es gibt Möglichkeiten, die Quarantänezeit durch Test zu verkürzen sowie Ausnahmen. Grenzgängerinnen und Grenzgänger, die aus beruflichen Gründen (dazu zählt auch das Studium) ins Saarland einreisen, sind von der Quarantänepflicht befreit, sofern sie sich weniger als 24 Stunden im Land aufhalten.

Was gilt jetzt zusätzlich für Grenzgängerinnen und Grenzgänger aus dem Departement Moselle?
Bereits bei Einreise nach Deutschland ist ein Nachweis (ärztliches Zeugnis oder Testergebnis) über das Nichtvorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 mitzuführen. Dieser Test darf frühestens 48 Stunden vor Einreise vorgenommen worden sein. Auch bei Kontrollen durch die Bundespolizei kann der Nachweis verlangt werden. 

Wo können sich Grenzgängerinnen und Grenzgänger aus dem Departement Moselle testen lassen?
In Frankreich. Die Landesregierung errichtet zudem aktuell ein grenzüberschreitendes Testzentrum auf der Goldenen Bremm in Saarbrücken. Es steht Grenzgängerinnen und Grenzgängern zur Verfügung. Das Testzentrum soll innerhalb der ersten Märzwoche 2021 in Betrieb gehen. Die htw saar kann derzeit keine Testdurchführung organisieren.

 

Für die jeweils aktuellsten Informationen beachten Sie bitte die Informationen der Landesregierung sowie des Bundesinnenministeriums.

 

Kontakt

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des Saarlandes
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66117 Saarbrücken

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Telefax: (0681) 58 67 - 122
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