Hohenzollernstraße zum Campus Alt-Saarbrücken wird zur Fahrradstraße

Pressemitteilung der Landeshauptstadt Saarbrücken vom 8. Juli 2021

Die Hohenzollernstraße ist rund 1.300 Meter lang und bildet die Radachse zwischen der Wilhelm-Heinrich-Brücke, der Westspangenbrücke und der Hochschule für Technik und Wirtschaft (htw saar). Gemäß dem Verkehrsentwicklungsplan (VEP) handelt es sich bei der Strecke um eine Radhauptverbindung in Saarbrücken.

Mit der Sparkasse, der Handwerkskammer, dem Gymnasium Marienschule, den Stadtwerken, verschiedenen Einrichtungen des Einzelhandels, der htw saar und vier Brücken über die Saar erschließt die Hohenzollernstraße wichtige Ziele des Radverkehrs.

Oberbürgermeister Uwe Conradt: „Mit der Fahrradzone Nauwieser Viertel haben wir dieses Jahr ein erstes großes Projekt umgesetzt, um die Bedingungen für den Radverkehr in Saarbrücken zu verbessern. An dieses schließt sich die Umwandlung der Hohenzollernstraße zur Fahrradstraße an. Wir bauen eine durchgängige und komfortable Radachse, die viele Vorteile bringen wird. Wir entschleunigen den fließenden Verkehr, erhöhen die Verkehrssicherheit sowie die Wohn- und Aufenthaltsqualität im Umfeld.“

Die Hohenzollernstraße soll in zwei Bauabschnitten zur Fahrradstraße werden. Im Vorfeld der Straßenneugestaltung führt der Zentrale Kommunale Entsorgungsbetrieb (ZKE) eine umfassende Kanalerneuerung durch. Diese Arbeiten haben bereits begonnen.

Die Arbeiten für den ersten Bauabschnitt der Fahrradstraße starten planmäßig am Montag, 26. Juli, zwischen dem Neumarkt und der Roonstraße und werden voraussichtlich bis Anfang September abgeschlossen sein. Mit dem zweiten Bauabschnitt, der voraussichtlich 2023 nach der Fertigstellung der vorlaufenden Kanalarbeiten beginnt, vervollständigt die Stadt die Radachse bis zur htw saar.

Das steckt hinter dem Begriff Fahrradstraße

In einer Fahrradstraße müssen sich Autos und Motorräder dem Tempo des Radverkehrs anpassen. Radfahrende dürfen weder gefährdet noch behindert werden. Es gelten die allgemeinen straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften. Abweichend davon zeichnet sich die Fahrradstraße durch folgende Regeln aus:

Radfahrende bestimmen das Tempo.

Radfahrende dürfen nebeneinander fahren.

Kfz-Verkehr ist nur noch als Anliegerverkehr zugelassen.

Es gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h für alle Verkehrsteilnehmenden.

Radfahrende dürfen von Autos und Motorrädern nur überholt werden, wenn ein Sicherheitsabstand von 1,50 Meter eingehalten werden kann.

Entlang der Radachse gilt Vorfahrt.

Fußgängerinnen und Fußgänger benutzen weiterhin die Gehwege.

Nächste Schritte:

Die Landeshauptstadt hebt die bislang bestehende Rechts-vor-links-Regelung auf und macht die Fahrradstraße zur Vorfahrtstraße. Neben den Verkehrszeichen „Fahrradstraße - Anlieger frei“ werden zusätzlich großflächige Fahrradstraßen-Piktogramme auf die Fahrbahn aufgebracht.

Die Parkplätze entlang der Straße werden mit einem zusätzlichen Sicherheitsstreifen zur Fahrbahn ausgestattet. So wird sie optisch schmäler, wodurch sich die Sicherheit für die Radfahrenden erhöht.

An der Kreuzung Hohenzollernstraße/Roonstraße wird mehr Raum geschaffen, damit Radfahrende an wartenden Autos vor der Ampel vorbeifahren können. Im zweiten Bauabschnitt werden die Randbereiche der Einmündung zur Malstatter Straße umgebaut, um eine verkehrsberuhigende Wirkung zu erzielen und den Übergang zur Fahrradstraße deutlicher hervorzuheben. Der Durchgangsverkehr wird in die parallele, leistungsfähige Heuduckstraße verlagert.

Förderung durch die nationale Klimaschutz-Initiative

Der Umbau der Hohenzollernstraße zur Fahrradstraße wird zu 60 Prozent von der Nationalen Klimaschutz-Initiative gefördert. Mit diesem Instrument initiiert und fördert das Bundesumweltministerium seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung von Treibhausgasemissionen leisten.

Weitere Informationen gibt es unter www.vep.saarbruecken.de sowie unter www.saarbruecken.de/fahrradstrasse.

HINTERGRUND

Mit dem Beschluss des Verkehrsentwicklungsplanes 2030 hat die Landeshauptstadt die Weichen für eine attraktive und nachhaltige Gestaltung des Verkehrs in Saarbrücken gestellt. Eines der wichtigsten Ziele ist die Förderung des Radverkehrs.

Kontakt

Hochschule für Technik und Wirtschaft
des Saarlandes
Goebenstraße 40
66117 Saarbrücken

Telefon: (0681) 58 67 - 0
Telefax: (0681) 58 67 - 122
E-Mail: info@htwsaar.de

Aufsichtsbehörde:
Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft des Saarlandes

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