Im Sommersemester fand an der htw saar die Ringvorlesung "Selbstbestimmung am Lebensende" statt.
Sterbehilfe wird in der Gesellschaft kontrovers diskutiert. Zahlreiche Meinungsumfragen belegen, dass sich die Mehrheit der deutschen Bevölkerung seit Jahrzehnten für einen geregelten Zugang zu
Sterbehilfe ausspricht.
Im November 2015 wurde vom Deutschen Bundestag mit überraschend großer Mehrheit das Gesetz zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung beschlossen. Gegen dieses Gesetz gibt es massiven Widerstand. Insgesamt 13 Verfassungsbeschwerden wurden eingereicht – u.a. von Robert Roßbruch, Koblenzer Rechtsanwalt und Honorarprofessor für Gesundheits- und Pflegerecht an der htw saar. Das Bundesverfassungsgericht muss nun entscheiden, ob ein Mensch darüber entscheiden darf, wann und auf welche Weise er sein Leben beenden bzw. nicht beenden darf.
In einer öffentlichen Ringvorlesung beleuchtete die Fakultät für
Sozialwissenschaften das Thema „Selbstbestimmung am Lebensende – Patientenrechte“. Die Organisatoren Prof. Dr. Martha Meyer und Prof Robert Roßbruch konnten hochkarätige Referenten gewinnen, die folgende Themen diskutierten:

  • Patientenverfügung und Sterbehilfe
  • Das Geschäft mit dem Lebensende
  • Sterbehilfe – eine ethische Perspektive
  • Sterbehilfe, Suizid und Strafrecht
  • Praxis des assistierten Suizids in der Schweiz

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