Die bestehende Dienstvereinbarung zur Arbeitszeit steht unter folgender Zielsetzung:  "Eine flexible Arbeitszeitregelung fördert das eigenverantwortliche Handeln der Beschäftigten und schafft ein erhöhtes Maß an Zeitsouveränität, auch im Hinblick auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf."

Daher sei an dieser Stelle noch einmal auf die Möglichkeit hingewiesen, dass Zeitkonten aus familiären Gründen in einem Rahmen von bis zu einem halben Jahr ausgedehnt werden können - z.B. zur Überbrückung von Ferien- und Pflegezeiten.

Die vollständige Dienstvereinbarung zur Arbeitszeit steht im Intranet für Sie zum Herunterladen bereit. Bei Fragen dazu wenden Sie sich bitte an die Personalabteilung.

Sandra Wiegand, M.A. Leitung Familienbüro / Referentin der zentralen Gleichstellungsbeauftragten

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