Seit dem 01.01.2018 gilt das neue Mutterschutzgesetz (MuSchG) explizit auch für Studentinnen. Die Hochschule ist in der Pflicht, jeder werdenden oder stillenden Mutter eine sichere und gesunde Hochschulausbildung zu ermöglichen - unabhängig davon, ob ein Beschäftigungsverhältnis vorliegt. Um dies zu gewährleisten sollten Studentinnen auch aus eigenem Interesse Ihre Schwangerschaft anzeigen.
Weitere Informationen zum Ablauf bei Meldung einer Schwangerschaft finden Sie hier.
Anzeige der Schwangerschaft
Ebenso wie Arbeitnehmerinnen sind auch Studentinnen aufgefordert, ihre Schwangerschaft der Hochschule zu melden. Dazu nehmen Sie bitte Kontakt zum Prüfungsamt auf. Während der gesetzlichen Schutzfristen (6 Wochen vor der Entbindung / 8 Wochen nach der Entbindung) ist die Studentin automatisch beurlaubt.
Besondere Flexibilität für Studentinnen hinsichtlich der Schutzfristen
Eine Ausnahme von den gesetzlichen Schutzfristen ist möglich, wenn die Studentin dies ausdrücklich verlangt (schriftliche Erklärung). Diese Verzichtserklärung kann jederzeit widerrufen werden. So können einzelnen oder mehrere Prüfungen auch während der Schutzfristen abgelegt werden.
Schutzmaßnahmen bei Gefährdungen (betrieblicher Gesundheitsschutz)
Wichtig ist die Überlegung, ob die schwangere oder stillende Studentin während des Studiums gefahrbringenden Bedingungen ausgesetzt ist, welche sie oder das ungeborene Kind schädigen oder die Schwangerschaft gefährden können. Gefahrbringende Bedingungen können z. B. der Umgang mit chemischen, biologischen, infektiösen oder radioaktiven Stoffen sein oder besondere Tätigkeiten wie z. B. schweres Heben oder Tragen.
Anspruch Nachteilsausgleich sowie Ruhepausen und Erholungsmöglichkeiten
Es besteht Anspruch auf Ersatzleistungen zum Nachteilsausgleich bei Ausschluss von Studienanforderungen aufgrund der Gefährdungsbeurteilung bzw. während der Mutterschutzfristen. Außerdem müssen Ruhepausen und Erholungsmöglichkeiten (Zeit, Raum, Ausstattung) gewährleistet werden.
Kontakt
t +49 (0) 681 5867 - 680t +49 (0) 160 5840 388
f +49 (0) 681 5867 - 463
sandra.wiegand@htwsaar.de
familie@htwsaar.de
Standort
htw saarGoebenstraße 40
66117 Saarbrücken
Raum 8126 (Geb. 8)
Prüfungsamt
Haus des Wissens (Gebäude 11)
Raum 11.01.01
Postanschrift:
Goebenstraße 40
66117 Saarbrücken
t (06 81) 58 67 - 118
f (06 81) 58 67 - 151
pruefungsamt@htwsaar.de
Öffnungszeiten
Montag - Freitag (außer Mittwoch)
09.00-11.45 Uhr
Mittwoch
13.30-16.00 Uhr
Zum Herunterladen:
Kurz-Info zum Mutterschutz für Studentinnen
Ablaufschema Schwangerschaftsmeldung
Leitfaden für studierende werdende Eltern
Leitlinien zum Umgang mit Prüfungsregelungen für Studierende mit Familienverantwortung
Links:
Frauenbeauftragte und Gleichstellungsbüro der htw saar
Infoseiten für (werdende) Eltern der Frauenbeauftragten und des Gleichstellungsbüros