Seit dem 01.01.2018 gilt das neue Mutterschutzgesetz (MuSchG) explizit auch für Studentinnen. Die Hochschule ist in der Pflicht, jeder werdenden oder stillenden Mutter eine sichere und gesunde Hochschulausbildung zu ermöglichen - unabhängig davon, ob ein Beschäftigungsverhältnis vorliegt. Um dies zu gewährleisten sollten Studentinnen auch aus eigenem Interesse Ihre Schwangerschaft anzeigen.

Weitere Informationen zum Ablauf bei Meldung einer Schwangerschaft finden Sie hier.

Anzeige der Schwangerschaft

Ebenso wie Arbeitnehmerinnen sind auch Studentinnen aufgefordert, ihre Schwangerschaft der Hochschule zu melden. Dazu nehmen Sie bitte Kontakt zum Prüfungsamt auf. Während der gesetzlichen Schutzfristen (6 Wochen vor der Entbindung / 8 Wochen nach der Entbindung) ist die Studentin automatisch beurlaubt.

Besondere Flexibilität für Studentinnen hinsichtlich der Schutzfristen

Eine Ausnahme von den gesetzlichen Schutzfristen ist möglich, wenn die Studentin dies ausdrücklich verlangt (schriftliche Erklärung). Diese Verzichtserklärung kann jederzeit widerrufen werden. So können einzelnen oder mehrere Prüfungen auch während der Schutzfristen abgelegt werden.

Schutzmaßnahmen bei Gefährdungen (betrieblicher Gesundheitsschutz)

Wichtig ist die Überlegung, ob die schwangere oder stillende Studentin während des Studiums gefahrbringenden Bedingungen ausgesetzt ist, welche sie oder das ungeborene Kind schädigen oder die Schwangerschaft gefährden können. Gefahrbringende Bedingungen können z. B. der Umgang mit chemischen, biologischen, infektiösen oder radioaktiven Stoffen sein oder besondere Tätigkeiten wie z. B. schweres Heben oder Tragen.

Anspruch Nachteilsausgleich sowie Ruhepausen und Erholungsmöglichkeiten

Es besteht Anspruch auf Ersatzleistungen zum Nachteilsausgleich bei Ausschluss von Studienanforderungen aufgrund der Gefährdungsbeurteilung bzw. während der Mutterschutzfristen. Außerdem müssen Ruhepausen und Erholungsmöglichkeiten (Zeit, Raum, Ausstattung) gewährleistet werden.

Sandra Wiegand, M.A. Leitung Familienbüro / Referentin der zentralen Gleichstellungsbeauftragten

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