Auf Basis der Verordnung des Saarlandes zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vom 26.02.2021, der aktuell stagnierenden Inzidenzwerte sowie der sich vergrößernden Gefahr der Pandemieausbreitung durch Virus-Mutationen verlängert die Hochschulleitung der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes (htw saar) die weitgehende Schließung ihrer Standorte bis zum 21. März 2021.

Die Hochschulleitung verlängert den Lockdown auch, um den nunmehr erhöhten Aufwand zum Grenzübertritt für Grenzgängerinnen und Grenzgänger abzuschwächen. Das Robert-Koch-Institut (RKI) hat am Wochenende die grenznahe französische Region Moselle als Coronavirusvarianten-Gebiet eingestuft. Dazu gilt folgendes:

Grenzgängern wird ebenso wie Studierenden aus dem Departement Moselle weiterhin der Campuszugang analog den gesetzlichen Bestimmungen zur Einreise gewährt. Grenzgänger, die aus beruflichen Gründen (dazu zählt auch das Studium) ins Saarland einreisen, sind von der Quarantänepflicht befreit, sofern sie sich weniger als 24 Stunden im Land aufhalten.

Studierende aus dem Departement Moselle müssen bereits bei Einreise nach Deutschland einen Nachweis (ärztliches Zeugnis oder Testergebnis) über das Nichtvorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 mitführen. Dieser Test darf frühestens 48 Stunden vor Einreise vorgenommen worden sein. Auch bei Kontrollen durch die Bundespolizei kann der Nachweis verlangt werden.

Grenzgänger aus dem Departement Moselle können sich in Frankreich testen lassen. Die Landesregierung errichtet zudem aktuell ein grenzüberschreitendes Testzentrum auf der Goldenen Bremm in Saarbrücken.

Weitere Infos auf der Webseite der htw saar unter https://www.htwsaar.de/htw-saar/aktuelles/corona

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