Die Neuerungen des zweiten Pflegestärkungsgesetzes gelten seit 01.01.2017. Die wohl wichtigsten Änderungen sind die Einführung der Pflegegrade, das veränderte Begutachtungssystem und verbesserte Leistungen, besonders für Menschen mit Demenz und psychischen Erkrankungen.

 

Künftig soll der tatsächliche Unterstützungsbedarf von Pflegebedürftigen besser erfasst werden können. Dafür gibt es ein neues Begutachtungssystem. Die Leistungen werden ab 2017 erhöht, ebenso der Beitrag um 0,2 Prozentpunkte. Das steht im Zweiten Pflegestärkungsgesetz, das nun den Bundesrat passiert hat.

Weitere Informationen dazu finden Sie unter: https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2015/08/2015-08-12-zweites-pflegestaerkungsgesetz.html

Sandra Wiegand, M.A. Leitung Familienbüro / Referentin der zentralen Gleichstellungsbeauftragten

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