Das Präsidium leitet die Hochschule. Ihm gehören die Präsidentin/der Präsident als Vorsitzende/Vorsitzender, die hauptamtliche Vizepräsidentin/der hauptamtliche Vizepräsident und zwei nebenamtliche Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten an. 

Die Präsidentin/Der Präsident bestimmt die Geschäftsverteilung innerhalb des Präsidiums. Innerhalb ihres/seines Geschäftsbereichs entscheidet jede Vizepräsidentin/jeder Vizepräsident selbstständig. Die Geschäftsbereiche decken insbesondere die Aufgabengebiete Studium, Lehre, Forschung, Wissens- und Technologietransfer sowie Internationales ab.

Das Präsidium ist für alle Aufgaben der Hochschule zuständig, soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt.


Es ist insbesondere zuständig für

  1. die strategische Struktur- und Entwicklungsplanung der Hochschule in Forschung und Lehre (§ 9 Absatz 2), insbesondere für die Entscheidung über die Einrichtung, Änderung und Aufhebung von Fakultäten, Studiengängen, wissenschaftlichen Einrichtungen, Kompetenzzentren und anderen Organisationseinheiten,

  1. den Abschluss von Ziel- und Leistungsvereinbarungen mit der für die Wissenschaft zuständigen obersten Landesbehörde und deren Umsetzung sowie den Abschluss von Ziel- und Leistungsvereinbarungen mit den Fakultäten und zentralen wissenschaftlichen Einrichtungen,

  1. die Koordinierung der Tätigkeit der Fakultäten und zentraler wissenschaftlicher Einrichtungen sowie die Erstellung von Vorschlägen für die Bestimmung von Forschungsschwerpunkten und die Einrichtung von Sonderforschungsbereichen, Graduiertenkollegs und entsprechenden Einrichtungen,

  1. die Festlegung von Grundsätzen für die Ausstattung und für den wirtschaftlichen und aufgabengerechten Einsatz der Mittel für Forschung und Lehre nach aufgaben- und leistungsorientierten Kriterien und unter Berücksichtigung der Evaluationsergebnisse,

  1. die Erstellung des Wirtschaftsplans (§ 87 Absatz 3 Satz 1) und seinen Vollzug, insbesondere die Zuweisung von Stellen und Mitteln,

  1. die Entscheidung über die künftige Verwendung, die Widmung und Freigabe vakanter Hochschullehrerstellen (§ 43 Absatz 1),

  1. die Festlegung der Forschungs- und Lehraufgaben des wissenschaftlich tätigen Personals nach Maßgabe der Lehrverpflichtungsverordnung (§ 39 Absatz 4),

  1. den Erlass von Gebührenordnungen,

  2. den Erlass von Richtlinien zur Frauenförderung und die Aufstellung des Frauenförderplans,

  3. die Bestellung der Leitung zentraler Einrichtungen (§ 30 Absatz 4 Satz 1),

  4. die Errichtung und Aufhebung von Betriebseinheiten,

  5. die Erstellung des Jahresabschlusses (§ 87 Absatz 5 Satz 1) und eines Vorschlags zur Verwendung des Jahresergebnisses,

  1. die Festlegung von Zulassungszahlen sowie

  2. den Aufbau eines Qualitätssicherungssystems (§ 8 Absatz 1).

Vorsitzender

Prof. Dr.-Ing. Dieter Leonhard Präsident der htw saar

Kontakt

t +49 (0)681 58 67 - 100
f +49 (0)681 58 67 - 123
praesident@htwsaar.de

Standort

htw saar
Haus des Wissens
Gebäude 11
Malstatter Straße 17
66117 Saarbrücken

Geschäftsstelle Gremien und Organe

Sabine Wente Referentin für Gremienbetreuung

Kontakt

t + 49 (0) 681 5867 116
gremien-praesidium@htwsaar.de
sabine.wente@htwsaar.de

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htw saar
Haus des Wissens
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Malstatter Straße 17
66117 Saarbrücken
Raum 11.09.11

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Hochschule für Technik und Wirtschaft
des Saarlandes
Goebenstraße 40
66117 Saarbrücken

Telefon: (0681) 58 67 - 0
Telefax: (0681) 58 67 - 122
E-Mail: info@htwsaar.de

Aufsichtsbehörde:
Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft des Saarlandes

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